In seltenen Fällen muss die Seediensttauglichkeit wegen einer diese ausschließenden Erkrankung verweigert werden. Dann kann auf Wunsch/Verlangen des Seemannes eine Nachuntersuchung durch den Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr in Hamburg erfolgen.
Solche obligatorischen Ausschlusskriterien können sein:
Fakultative Ausschlusskriterien sind z.B.:
Kariöse Zähne
Nabel- oder Leistenbrüche
starke Kurzsichtigkeit
nicht oder schlecht eingestellter Bluthochdruck
symptomatische Herzrythmusstörungen
symptomatische Herzschwäche
nicht oder schlecht eingestellte Zuckerkrankheit
symptomatisches Krampfleiden symptomatische psychische Erkrankung
Z.n. frischem Hirninfarkt Z.n. frischem Herzinfarkt
Z.n. sonstigen frischen invasiven Eingriffen und/oder Operatione Einnahme bestimmter Medikamente
(Blutverdünner,Psychopharmaka,
Psychopharmaka, Narkoleptika, Opioide etc.)
In den genannten Fällen kann wie folgt vorgegangen werden:
Oberstes Ziel unserer Untersuchung und Beratung ist es, die Gesundheit sowie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der uns konsultierenden Seemänner zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.